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Sport- und Kongresshalle & Freichlichtbühne
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Allgemeine Verkaufsbedingungen


Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Erwerb von Eintrittskarten im Ticketservice Schwerin

Mit dem Kauf von Eintrittskarten kommt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden zustande. Der Ticketservice der Sport- u. Kongresshalle Schwerin, nachfolgend TS genannt, vermittelt nur im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters den Verkauf der Eintrittskarten. Der TS wird ggf. durch den Kunden mit dem Versand beauftragt.
Der Erwerb von Eintrittskarten oder deren Versand durch den TS erfolgt ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Gebühren

Beim Erwerb von Eintrittskarten wird eine Vorverkaufsgebühr erhoben, deren Höhe durch den Veranstalter festgelegt wird. Bei Abwicklung über das CTS-System fällt zusätzlich eine Systemgebühr an, die durch den Kunden zu tragen ist.

NEU: Für alle gekauften CTS-Tickets erhebt der  
        Ticketsystembetreiber ab 01.10.2011 zusätzlich eine
        Transaktionsgebühr von 1,00 € pro Ticket.

Reservierung

Die Reservierung von Eintrittskarten erfolgt über einen Zeitraum von bis zu fünf Kalendertagen, wenn nicht ausdrücklich eine andere Regelung vereinbart wurde. Nach Ablauf der Reservierungsfrist erlischt der Anspruch auf den Erwerb der Karten.
Kartenvorbestellungen für die Tages- bzw. Abendkasse können nicht entgegengenommen werden.

Versand

Der Versand von Karten im Auftrag des Kunden kann erfolgen
nach Eingang einer Überweisung über den Kartenpreis zuzüglich der jeweiligen Versandkosten.
Die Auftragsannahme erfolgt bis zu 14 Kalendertagen vor dem Veranstaltungstermin, um die rechtzeitige Zustellung abzusichern.
Die Wahl des Versandunternehmens erfolgt durch den TS.

Rücknahme

Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

Gutscheine

Erworbene Gutscheine an der Vorverkaufskasse des TS können innerhalb von drei Jahren eingelöst werden. Ein Umtausch in Bargeld oder die Auszahlung eines Restbetrages sind nicht möglich.

Verlust

Bei Verlust von Eintrittskarten oder Gutscheinen durch den Kunden wird kein Ersatz gewährt.

Schadenersatz und Eigentumsvorbehalt

Schadenersatz für eine Leistung durch die Vorverkaufskasse, gleich aus welchem Rechtsgrund, bleibt soweit dies möglich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter beschränkt.
Die Karten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Ticketservices der Sport- u. Kongresshalle Schwerin.


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Mai
2012
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